Botulinumtoxin (Botox)

Botulinumtoxin (Botox) in der Neurologie

Botulinumtoxin (Botox) wird in der Neurologie zur Behandlung von Bewegungsstörungen, abnormer Muskelspannung, Kopfschmerzen und übermäßiger Schweiß- oder Speichelproduktion eingesetzt.

Um einen hohen Standard dieser Therapie zu gewährleisten kann ich Ihnen als durch die Österreichische Dystonie- und Botulinumtoxin-Arbeitsgruppe (ÖDBAG) zertifizierter Arzt und durch meine langjährige Tätigkeit und Erfahrung in der Botulinumtoxin Ambulanz der Univ. Klinik für Neurologie des AKH Wien Behandlungen bei nachfolgenden Indikationen anbieten:

Botoxbehandlung DDr. Stefan Macher - Neurologe in 1180 Wien
  • Schmerz

    chronische Migräne
    neuropathische Schmerzen z.B.: Trigeminusneuralgie

  • Bewegungsstörungen

    zervikale Dystonie (Schiefhals) mit/ohne Kopftremor (Kopfzittern)
    Blepharospasmus (Lidkrampf)
    fokale Dystonie (zB.: Schreibkrampf)
    Spasmus hemifazialis

  • Übermäßiges Schwitzen/Hyperhidrose

  • Übermäßiger Speichelfluss/Sialorrhoe

  • Spastik (zB.: erhöhte Muskelspannung nach Schlaganfall)

  • Gesichtsfalten

    Zornesfalten, Stirnfalten, Augenfalten

Die Injektion erfolgt bei Bedarf mittels Ultraschall Kontrolle.

Vor jeder Botulinumtoxin Injektion erfolgt ein Aufklärungsgespräch sowie die Erstellung eines Therapieplanes. In weiterer Folge wird der Therapieplan entsprechend dem Therapieerfolg angepasst.

Botox blockiert die Freisetzung des Botenstoffes Acetylcholin und führt zu einer Einschränkung der Kommunikation von Nervenzellen mit dem jeweiligen Effektororgan. Therapeutisch nutzt man diesen Effekt zur Reduktion einer abnormen Muskelspannung (zB. bei Dystonie oder Spastik), eine Reduktion der Schweißproduktion oder Speichelproduktion. Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass Botulinumtoxin unabhängig von diesem Mechanismus eine Wirkung auf „Nervenschmerzen“ hat.

Die Injektion erfolgt in den Muskel, unter oder direkt in die Haut. Der Außendurchmesser der Injektionsnadel beträgt ca 0,25 mm. Die Injektion sollte durch einen mit der Indikation vertrauten und in der Durchführung erfahrenen Neurologen erfolgen.

Mehr als ein Drittel aller Patienten entwickeln nach einem Schlaganfall eine spastische Tonuserhöhung. Bei Patienten mit Multipler Sklerose beträgt die Prävalenz der Spastik abhängig von Krankheitsdauer und Verlaufsform ca. 47 – 85 %. Die frühzeitige Behandlung mit Botox kann je nach Ausmaß der bestehenden Lähmung zu einer Verbesserung der aktiven und/oder passiven Beweglichkeit führen. Dies hat zur Folge dass z.B. die Hand im Alltag funktionsfähiger sein kann und durch die Fehlstellung bedingte Schmerzen geringer werden.  Weiters dient die frühzeitige Injektion dazu Bewegungseinschränkungen und Gelenksfehlstellung vorzubeugen.

Botox ist die Therapie der Wahl bei sogenannten fokalen Dystonien wie z.B. beim Lidkrampf (Blepharospasmus), beim Schiefhals (cervikale Dystonie) oder bei der aufgabenspezifischen Dystonie (z.B. Schreibkrampf). Die Wirkung auf die Bewegungsstörung und die assoziierten Schmerzen ist sehr gut, eine neuerliche Injektion ist in der Regel nach 12 Wochen erforderlich.

Botox ist zur Therapie der chronischen Migräne zugelassen und kann als Monotherapie oder in Kombination mit anderen Medikamenten zur „Kopfschmerzprophylaxe“ angewandt werden. Bei der Trigeminusneuralgie ist Botox nicht zugelassen, kann jedoch als Therapieversuch mit in bestimmten Fällen guten Erfolgen angewandt werden.

Die Wirkung setzt in der Regel nach wenigen Tagen ein. Die Wirkung hält in der Regel bei Therapie von Dystonien, Spastik, Migräne oder Faltenbehandlung ca. 12 Wochen, bei  Therapie des übermäßigen Schwitzens ca. 24-48 Wochen an.

Nebenwirkungen treten selten und in der Regel vorübergehend auf. Möglicherweise treten Blutergüsse an der Einstichstelle auf, für manche Patienten ist zudem der Einstich unangenehm oder wird als schmerzhaft empfunden, deshalb werden möglichst dünne Injektionsnadeln verwendet. Die Nebenwirkungen sind zumeist organspezifisch und können z.B.: bei Injektion in den Muskel zu einer über den gewünschten Effekt hinausgehenden Muskelschwäche oder bei Injektion in die Speicheldrüsen zu Mundtrockenheit führen. Sie erhalten vor jeder Botox Injektion ein ausführliches Aufklärungsgespräch über diese Therapieform und mögliche Nebenwirkungen.

Botox darf nicht angewandt werden bei Schwangeren und in der Stillzeit. Weiters besteht eine Kontraindikation für Patienten mit Myasthenia gravis oder Lambert Eaton Syndrom und bei Infektionen/Entzündungen an der Injektionsstelle. Für Patienten mit Blutverdünnung besteht je nach Präparat eine relative bzw. absolute Kontraindikation, nach Pausierung der Blutverdünnung kann in der Regel eine Injektion durchgeführt werden.

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Als ihr Wahlarzt für Neurologie biete ich ihnen eine Abklärung und Therapie sämtlicher Beschwerden und Erkrankungen aus dem Spektrum des neurologischen Formenkreises auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft.

DDr. Stefan Macher - Neurologe in 1180 Wien